RSU & Aktienoptionen in Deutschland: So werden Expats besteuert
Aktualisiert: 12. September 2026
Viele internationale Fachkräfte – besonders aus IT und Tech – bringen Aktienvergütung mit: Restricted Stock Units (RSUs), Aktienoptionen oder Mitarbeiteraktien (ESPP). Wer damit nach Deutschland zieht, trifft auf ein Steuersystem, das solche Vergütungen anders behandelt als viele Herkunftsländer. Ein Überblick – der eine persönliche Steuerberatung nicht ersetzt, aber die richtigen Fragen liefert.
Der Grundsatz: Besteuert wird beim Zufluss
RSUs sind in Deutschland beim Vesting steuerpflichtig: Der Marktwert der zugeteilten Aktien gilt als Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer plus Sozialabgaben – genau wie Gehalt. Bei klassischen Aktienoptionen passiert das Gleiche im Moment der Ausübung mit der Differenz zwischen Marktpreis und Ausübungspreis. Es zählt also nicht, wann Ihnen das Paket versprochen wurde, sondern wann es Ihnen tatsächlich zufließt.
Die Expat-Falle: anteilige Besteuerung bei Zuzug
Vesten Ihre RSUs nach dem Umzug, wurden aber teilweise noch im Ausland „verdient”? Dann wird der geldwerte Vorteil in der Regel zeitanteilig aufgeteilt: Der Anteil, der auf Arbeitstage in Deutschland entfällt, wird hier besteuert; für den Rest greifen das Herkunftsland und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Sammeln Sie deshalb lückenlos: Grant-Unterlagen, Vesting-Pläne und eine Übersicht Ihrer Arbeitstage pro Land. Ohne diese Dokumentation drohen Doppelbesteuerung oder Schätzungen des Finanzamts.
Nach dem Vesting: Kursgewinne und Kapitalertragsteuer
Halten Sie die Aktien nach dem Vesting und verkaufen später mit Gewinn, fällt auf den Kursgewinn Abgeltungsteuer an (25 % plus Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Wichtig: Ausländische Broker führen keine deutsche Steuer ab – Gewinne, Dividenden und Quellensteuern müssen Sie selbst in der Steuererklärung angeben. Dafür brauchen Sie ohnehin eine deutsche Steuer-ID, die nach der Anmeldung automatisch kommt.
Drei Dinge, die Sie direkt nach dem Zuzug klären sollten
Erstens: Melden Sie Ihrem Arbeitgeber (bzw. der deutschen Payroll) bestehende Equity-Programme – sonst wird beim ersten Vesting falsch abgerechnet. Zweitens: Prüfen Sie, ob Ihr Broker-Konto im Herkunftsland überhaupt für Deutschland-Residenten weiterlaufen darf. Drittens: Suchen Sie sich frühzeitig eine Steuerberatung mit Expat-Erfahrung – die erste Steuererklärung mit Auslandsbezug ist kein Selbstläufer.
Ankommen mit klarem Kopf
Steuern sind nur eine von vielen Baustellen beim Start in Deutschland – Anmeldung, Konto, Versicherungen und Wohnung sind die anderen. relocraft begleitet internationale Fachkräfte durch genau dieses Dickicht, damit Sie sich auf den neuen Job konzentrieren können. Für Arbeitgeber: mehr auf unserer Seite Relocation-Service für Unternehmen.