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Familiennachzug nach Deutschland 2026: Voraussetzungen, Visa und der vollständige Antragsablauf für Ehepartner, Kinder und Eltern

Paar bereitet gemeinsam in der Küche eine Mahlzeit zu — Symbol für das gemeinsame Familienleben nach dem Nachzug nach Deutschland

Für Expats, die ihre Familie nach Deutschland holen wollen. Wer dauerhaft in Deutschland arbeitet und lebt, will seine engsten Angehörigen in der Regel nachholen — Ehepartner, Kinder, manchmal auch Eltern oder Schwiegereltern. Der rechtliche Rahmen dafür heißt Familiennachzug und ist in den §§ 27 bis 36a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Er ist kein automatisches Recht, aber für die Kernfamilie ein gut planbarer Standardweg.

Dieser Leitfaden richtet sich an internationale Fachkräfte, Blue-Card- und ICT-Inhaber, anerkannte Schutzberechtigte und ihre Familien. Er ordnet die Voraussetzungen für 2026, erklärt den Antragsablauf vom Visum bis zur Aufenthaltserlaubnis im Inland, beschreibt die drei Hauptfallgruppen (Ehegatten-, Kinder- und Elternnachzug) und zeigt, wo die Praxis regelmäßig hängt. Ohne juristische Garantie — die Ausländerbehörde am Wohnort und die deutsche Auslandsvertretung entscheiden im Einzelfall — aber mit einer belastbaren Roadmap.

Was Familiennachzug nach Deutschland 2026 bedeutet

Familiennachzug ist der rechtliche Weg, mit dem enge Familienangehörige eines bereits in Deutschland lebenden Stammberechtigten einen Aufenthaltstitel zum Familienleben erhalten. Geschützt ist die Kernfamilie: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder, und in engen Ausnahmefällen Eltern oder andere Familienangehörige.

Praktisch läuft der Familiennachzug fast immer zweistufig: Erst ein nationales Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland des Familienangehörigen, dann nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort. Für eine Übersicht des Aufenthaltsrechts nach der Einreise lohnt ein Blick auf unseren Beitrag zu Aufenthaltstiteln nach der Einreise.

Wichtig zu wissen: Der Aufenthaltstitel zum Familiennachzug ist kein eigenständiger Daueraufenthalt. Er ist abgeleitet vom Status des Stammberechtigten — verliert dieser seinen Titel, kann der abgeleitete Titel betroffen sein. Nach mehrjährigem Aufenthalt entstehen jedoch eigenständige Aufenthaltsrechte, und nach fünf Jahren ist der Weg zur Niederlassungserlaubnis in der Regel offen.

Wer hat Anspruch auf Familiennachzug?

Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet beim Familiennachzug nach dem Status des Stammberechtigten — also der Person, die bereits in Deutschland lebt. Die wichtigsten Konstellationen:

  • Nachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG): Der weitgehendste Anspruch. Ehepartner und minderjährige Kinder deutscher Staatsangehöriger haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, unabhängig von Lebensunterhalt und Wohnraum — Sprachnachweis bleibt für Ehepartner Standard, aber mit Ausnahmen.
  • Nachzug zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel (§ 30 AufenthG für Ehepartner, § 32 für Kinder): Der häufigste Fall in der Expat-Praxis. Voraussetzungen sind Lebensunterhaltsicherung, ausreichend Wohnraum, A1-Deutschnachweis des Ehepartners und ein passender Aufenthaltstitel des Stammberechtigten.
  • Nachzug zu Fachkräften, Blue-Card- und ICT-Inhabern (§ 29 Abs. 5 AufenthG): Stark vereinfacht. Bei Blue-Card- und ICT-Karten-Inhabern entfällt der Sprachnachweis A1 in der Regel, und der Nachzug ist auch ohne dreijährigen Voraufenthalt möglich. Mehr zur Blue Card finden Sie im Blue-Card-Service-Leitfaden.
  • Nachzug zu anerkannten Schutzberechtigten (§§ 36a, 29 Abs. 2 AufenthG): Beim Familiennachzug zu Asylberechtigten und Flüchtlingen gelten Sonderregeln — innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung greifen erleichterte Bedingungen.
  • Nachzug zu Studierenden und Auszubildenden (§§ 30, 32 i.V.m. § 16b/16a AufenthG): Möglich, aber mit erhöhten Anforderungen an Lebensunterhalt und ausreichend großen Wohnraum.

Welche Konstellation für Sie gilt, hängt vom Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab. Klären Sie das vor Antragstellung — die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.

Die fünf Hauptvoraussetzungen im Überblick

Für den Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen — der häufigste Fall in der Expat-Praxis — gelten in der Regel fünf zentrale Voraussetzungen. Bei Sonderkonstellationen (Deutsche, Blue Card, Schutzberechtigte) sind sie teilweise gelockert oder entfallen.

1. Bestehender Aufenthaltstitel des Stammberechtigten

Die in Deutschland lebende Person muss über einen Aufenthaltstitel verfügen, der den Familiennachzug eröffnet. Dazu gehören in der Praxis: Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a/18b (Fachkraft), § 19c (qualifizierte Beschäftigung), § 21 (Selbstständige), § 19 (ICT-Karte) sowie bestimmte humanitäre Titel. Touristen-, Schengen- und Geschäftsreise-Visa erlauben keinen Familiennachzug.

2. Ausreichend Wohnraum (12 m² pro Person)

Die Wohnung muss für die nachziehenden Personen ausreichend Platz bieten. Praxisrichtlinie der meisten Ausländerbehörden: 12 m² Wohnfläche pro Person über sechs Jahre und 10 m² pro Kind unter sechs Jahren. Nachweis durch Mietvertrag und Wohnflächenberechnung. Wer noch keine ausreichend große Wohnung hat, kann den Antrag in Aussicht stellen lassen — der Nachweis muss aber spätestens bei Erteilung des Visums vorliegen.

Praktisch wichtig: Die Anmeldebescheinigung des Stammberechtigten muss aktuell sein. Bei Unsicherheit über die Wohnungs-Anmeldung hilft unser Beitrag zur Anmeldung in Deutschland für Ausländer.

3. Eigenständige Lebensunterhaltsicherung

Der Lebensunterhalt der gesamten Familie muss in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein — Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfe schließen den Nachzug üblicherweise aus. Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld bei Erwerbstätigkeit sind unschädlich. Maßstab ist der sozialhilferechtliche Bedarf nach SGB II zuzüglich Miete und Heizkosten.

Praxis: Die Behörden verlangen je nach Familiengröße zwischen 1.700 € und 2.800 € netto Haushaltseinkommen — exakte Zahlen variieren regional und mit der Mietbelastung. Nachweis über die letzten sechs Gehaltsabrechnungen, den Arbeitsvertrag und den aktuellen Steuerbescheid.

4. Krankenversicherungsschutz

Alle nachziehenden Familienangehörigen müssen ab dem Einreisetag in Deutschland krankenversichert sein. In den meisten Fällen genügt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse des Stammberechtigten (kostenfrei für Ehepartner ohne eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze und für Kinder). Privatversicherte müssen eine vergleichbare Absicherung nachweisen. Details zu den Systemen finden Sie im Beitrag Krankenversicherung für Expats in Deutschland.

5. Einfache Deutschkenntnisse (A1) für Ehepartner

Beim Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist in der Regel ein Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Anerkannt sind Zertifikate des Goethe-Instituts (Start Deutsch 1), von telc Deutsch A1, ÖSD Zertifikat A1 und der TestDaF-Anbieter im Ausland.

Wichtige Ausnahmen, in denen der A1-Nachweis entfällt:

  • Ehegatten von Blue-Card- und ICT-Karten-Inhabern
  • Ehegatten von Fachkräften nach §§ 18a, 18b, 18d AufenthG (in der Praxis zunehmend gewährt, auf Antrag)
  • Erkennbar geringer Integrationsbedarf (Hochschulabschluss, kurze beabsichtigte Aufenthaltsdauer)
  • Krankheit oder Behinderung, die Spracherwerb unmöglich macht
  • Bei deutschen Staatsangehörigen mit Doppelstaatsangehörigkeit oder bestimmten Sonderkonstellationen

Wer den Sprachnachweis ohnehin benötigt — oder mittelfristig ohne Sprache nicht in Deutschland zurechtkommt — sollte den Kurs vor Einreise beginnen. Eine Orientierung gibt der Beitrag Sprachkurs für Expats in Deutschland wählen.

Ehegattennachzug: Der Standardfall

Der Nachzug von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern ist quantitativ der häufigste Familiennachzug. Über die fünf Hauptvoraussetzungen hinaus sind drei Punkte praxisrelevant:

  • Mindestalter 18 Jahre. Beide Ehegatten müssen volljährig sein. Frühehen werden in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Ehegatte zum Eheschluss unter 16 Jahre alt war.
  • Ehe muss bestehen und auf Dauer angelegt sein. Die Ehe muss rechtsgültig geschlossen worden sein — bei ausländischen Eheschließungen mit Apostille oder Legalisation der Eheurkunde. Scheinehen führen zur Ablehnung und können strafrechtliche Folgen haben.
  • Drei-Jahres-Frist bei § 30 AufenthG. Beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen muss der Stammberechtigte in der Regel seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen und die Ehe seit mindestens diesem Zeitpunkt bestehen. Bei Fachkräften, Blue Card und Niederlassungserlaubnis entfällt diese Wartefrist.

Wer drei Jahre rechtmäßig im Status des Ehegattennachzugs in Deutschland gelebt hat, kann einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen — die Aufenthaltsperspektive ist dann nicht mehr vollständig vom Bestand der Ehe abhängig.

Kindernachzug: Bis zur Volljährigkeit

Der Nachzug minderjähriger lediger Kinder zu in Deutschland lebenden Eltern ist nach § 32 AufenthG geregelt. Vier Konstellationen sind praxisrelevant:

  • Kind unter 16 Jahren — Standardfall. Kinder unter 16 haben einen Anspruch auf Familiennachzug, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt. Lebensunterhalt und Wohnraum müssen gesichert sein.
  • Kind zwischen 16 und 18 Jahren. Hier sind zusätzliche Voraussetzungen zu prüfen: entweder Deutsch auf Niveau C1, oder es ist nachgewiesen, dass die Integration aufgrund der Lebensumstände gelingen wird, oder beide Eltern ziehen gleichzeitig nach Deutschland.
  • Adoptiv- und Stiefkinder. Sind den leiblichen Kindern grundsätzlich gleichgestellt, wenn die Adoption nach deutschem Recht anerkannt wird oder das Sorgerecht beim Stammberechtigten liegt.
  • Kinder von Schutzberechtigten. Innerhalb der Dreimonatsfrist nach Anerkennung gelten Erleichterungen — auch bei unbegleitet eingereisten Minderjährigen.

Praktisch wichtig: Volljährige Kinder haben keinen Anspruch auf regulären Familiennachzug. Sie müssen einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen — etwa zum Studium, zur Ausbildung oder zur qualifizierten Beschäftigung. Informationen zu den verschiedenen Visa-Wegen finden Sie unter Visa-Support für Fachkräfte in Deutschland.

Elternnachzug: Der schwierige Sonderfall

Der Nachzug von Eltern volljähriger Kinder ist nach § 36 Abs. 2 AufenthG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist die Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte — in der Praxis heißt das: Der Elternteil ist im Herkunftsland auf die Pflege oder Betreuung durch das in Deutschland lebende Kind zwingend angewiesen, und niemand anderes kann diese Aufgabe übernehmen.

Die Behörden handhaben diese Norm sehr restriktiv. Anerkannte Gründe sind insbesondere:

  • Schwere körperliche oder geistige Pflegebedürftigkeit, ärztlich attestiert und langfristig prognostiziert
  • Vereinsamung des verbliebenen Elternteils nach Tod des Ehepartners, wenn keine anderen Familienangehörigen vor Ort leben
  • Massive Verschlechterung der Versorgungslage im Herkunftsland, die für den Elternteil existenzbedrohend ist

Eine Ausnahme: Eltern minderjähriger lediger Deutscher haben nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG einen direkten Anspruch auf Familiennachzug. Wer also als deutsche Staatsangehörige ein minderjähriges Kind in Deutschland hat, kann beide Großeltern in der Regel nachholen.

Wer Elternnachzug erwägt, sollte vor Antragstellung eine fachliche Vorberatung suchen — die Erfolgsquote hängt stark von der medizinischen Dokumentation und der Darstellung der Versorgungssituation im Herkunftsland ab.

Familiennachzug zu Fachkräften, Blue Card und ICT

Für internationale Fachkräfte hält das deutsche Aufenthaltsrecht deutlich erleichterte Bedingungen bereit. § 29 Abs. 5 AufenthG eröffnet drei zentrale Vergünstigungen, die den Nachzug in der Praxis sehr beschleunigen:

  • Kein Voraufenthalt erforderlich. Der Familiennachzug kann zeitgleich mit der Einreise des Stammberechtigten erfolgen — der Visumsantrag wird parallel gestellt. In der Praxis ist die Familie typischerweise zwei bis vier Monate nach Ankunft des Hauptverdieners in Deutschland.
  • Kein A1-Sprachnachweis für Ehegatten. Der Sprachnachweis entfällt automatisch bei Ehegatten von Blue-Card- und ICT-Karten-Inhabern. Bei Fachkräften nach §§ 18a, 18b wird er regelmäßig erlassen.
  • Erweiterter Arbeitsmarktzugang. Ehegatten von Blue-Card- und Fachkräfte-Karten-Inhabern erhalten in der Regel sofort einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang — sie dürfen ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis jede Beschäftigung aufnehmen, ohne Vorrangprüfung der Arbeitsagentur.

Diese drei Vergünstigungen machen den Familiennachzug zu Fachkräften zum belastbarsten Modell im deutschen Aufenthaltsrecht. Für HR-Teams, die internationale Fachkräfte gewinnen, ist die Familienperspektive oft das entscheidende Argument im Recruiting-Prozess.

Praxis-Tipp für HR und Mobility-Verantwortliche: Den Visumsantrag der Familie nicht erst nach Vertragsunterzeichnung anstoßen, sondern parallel zum Onboarding des Hauptverdieners aufsetzen. Wer die Vorab- Zustimmung der Ausländerbehörde direkt nach der Wohnungsanmietung beantragt — idealerweise mit einem 4-Personen-Mietvertrag in der Zielstadt — verkürzt den Gesamtprozess um zwei bis drei Monate. Internationale Fachkräfte, die ihre Familie schnell nachholen können, bleiben statistisch signifikant länger im Unternehmen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Familiennachzug läuft fast immer in zwei Phasen: Visum im Ausland, Aufenthaltserlaubnis im Inland. Eine realistische Roadmap mit typischen Bearbeitungszeiten:

  1. Vorbereitung im Herkunftsland (4 bis 12 Wochen). Unterlagen zusammenstellen: Reisepässe, Eheurkunde mit Apostille oder Legalisation, Geburtsurkunden der Kinder, gegebenenfalls Sprachzertifikat A1, Sorgerechtsnachweise. Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer:innen — in Deutschland zugelassen, nicht vom Herkunftsland.
  2. Vorab-Zustimmung der Ausländerbehörde (4 bis 8 Wochen). Der in Deutschland lebende Stammberechtigte beantragt bei seiner Ausländerbehörde eine sogenannte Vorab-Zustimmung. Die Behörde prüft Wohnraum, Lebensunterhalt und Krankenversicherung und übermittelt das Ergebnis an die deutsche Auslandsvertretung.
  3. Visumsantrag im Ausland (8 bis 12 Wochen). Die nachziehenden Familienangehörigen beantragen an der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Wohnsitzland ein nationales Visum zum Familiennachzug. Termine sind in vielen Ländern (Indien, Türkei, Marokko, Nigeria) der zeitkritische Engpass — frühzeitig buchen, oft sechs bis neun Monate vorab.
  4. Visumsentscheidung und Einreise (2 bis 4 Wochen). Nach der Bewilligung wird ein nationales Visum (D-Visum) für 90 oder 180 Tage ausgestellt. Mit diesem Visum darf die Familie einreisen.
  5. Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis (4 bis 12 Wochen). Nach Einreise: Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt, dann Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein bis drei Jahre erteilt und kann anschließend verlängert werden.

Realistischer Gesamtzeitrahmen vom Antragsbeginn bis zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland: vier bis neun Monate. Bei Fachkräften und Blue-Card-Inhabern mit beschleunigtem Verfahren nach § 81a AufenthG sind drei bis fünf Monate machbar — vorausgesetzt, der Terminengpass im Herkunftsland ist beherrschbar.

Die häufigsten Fallstricke

Aus der täglichen Beratung wiederholen sich fünf Themen, an denen Anträge unnötig verzögert oder abgelehnt werden:

  1. Unvollständige Apostille oder Legalisation. Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sorgerechtsnachweise aus dem Herkunftsland brauchen je nach Land eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Ohne diesen Schritt wird die Urkunde nicht anerkannt — Anträge gehen zurück.
  2. Zu kleiner Wohnraum. Die 12-m²-Regel wird in Großstädten regelmäßig unterschätzt. Wer eine 60-m²-Wohnung hat und vier Personen nachzieht, scheitert formal. Vor Antragstellung umziehen oder Mitvermietung schriftlich regeln.
  3. Lebensunterhalt knapp kalkuliert. Behörden rechnen den Bedarf aller Familienmitglieder zusammen — inklusive Mietkosten. Wer ein Bruttogehalt von 4.000 € hat und drei Kinder nachzieht, liegt in München oder Hamburg häufig knapp unter der Schwelle. Reserven nachweisen oder Mitversorger ergänzen.
  4. A1-Zertifikat aus nicht anerkanntem Institut. Anerkannt sind nur Zertifikate des Goethe-Instituts, telc, ÖSD und einiger TestDaF-Partner. Sprachzertifikate aus privaten Schulen ohne diese Trägerschaft werden abgelehnt.
  5. Falscher Stammtitel. Manche Aufenthaltstitel erlauben formal keinen Nachzug — etwa Aufenthaltserlaubnisse zur Arbeitsplatzsuche oder zur Saisonbeschäftigung. Vor Antragstellung den eigenen Status mit der Ausländerbehörde klären.
  6. Visumstermine zu spät gebucht. In Indien, Pakistan, der Türkei, Nigeria oder Marokko liegen die Wartezeiten für einen Visumstermin teilweise bei sechs bis neun Monaten. Wer die Terminbuchung erst nach der Vorab-Zustimmung anstößt, verliert ein halbes Jahr. Praxis: Termin schon dann buchen, wenn das Visum-Vorhaben absehbar ist — Unterlagen können bis zum Termin nachgereicht werden.
  7. Mietvertrag ohne klare Mitnutzungsregelung. Wenn der Stammberechtigte in einer Wohngemeinschaft oder einem Untermietverhältnis wohnt, lehnt die Ausländerbehörde den Wohnraumnachweis häufig ab. Vor dem Visumsantrag eigene Wohnung anmieten oder eine schriftliche Mitnutzungsvereinbarung mit dem Vermieter abschließen.

Vom Familiennachzug zur Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Der Aufenthaltstitel zum Familiennachzug ist auf Zeit erteilt — typischerweise zwei bis drei Jahre — und wird verlängert, solange die Voraussetzungen bestehen. Nach drei Jahren ehelicher Gemeinschaft in Deutschland erhalten Ehegatten in der Regel einen eigenständigen Aufenthaltstitel; nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit gesichertem Lebensunterhalt und einfachen Deutschkenntnissen ist die Niederlassungserlaubnis üblicherweise erreichbar.

Mit der Niederlassungserlaubnis öffnet sich der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit: Nach der Reform 2024 sind fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt — bei besonderen Integrationsleistungen drei — der Standardweg. Die Mehrstaatigkeit ist seither generell zugelassen. Eine detaillierte Roadmap finden Sie im Leitfaden zur Einbürgerung in Deutschland 2026.

Aus Sicht der Familienplanung ist der Familiennachzug also der Einstieg in eine langfristige Aufenthaltsperspektive. Wer ihn von Anfang an mit Blick auf Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung aufsetzt, vermeidet spätere Brüche und kann den Aufenthaltsstatus systematisch sichern.

Checkliste Familiennachzug

Eine verdichtete Übersicht für die Antragsvorbereitung — gegliedert nach Vorlauf bis Einreise und Anmeldung in Deutschland:

  • Sechs bis zwölf Monate vorher: Termin bei der deutschen Auslandsvertretung buchen, Sprachkurs und Zertifikat A1 organisieren (sofern erforderlich), Apostillen und Legalisationen der Heimaturkunden beantragen.
  • Drei bis sechs Monate vorher: Übersetzungen der Urkunden bei vereidigten Übersetzer:innen in Deutschland beauftragen, Mietvertrag und Wohnflächenberechnung zusammenstellen, ggf. größere Wohnung anmieten.
  • Drei Monate vorher — Vorab-Zustimmung: Stammberechtigter beantragt bei der Ausländerbehörde am deutschen Wohnort die Vorab-Zustimmung; Nachweise zu Wohnraum, Lebensunterhalt und Krankenversicherung beilegen.
  • Zwei Monate vorher — Visumsantrag: Antrag an der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland einreichen, alle Unterlagen im Original plus Kopien mitbringen, Visumsgebühr begleichen.
  • Bei Einreise: Schengen-konforme Einreise mit nationalem Visum, Reisepass mit Visum-Etikett im Handgepäck, Adresse der ersten Unterkunft parat halten.
  • Erste zwei Wochen nach Einreise: Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt, Termin bei der Ausländerbehörde buchen, Krankenversicherung aktivieren.
  • Erste drei Monate nach Einreise: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, Steuer-ID beantragen, Bankkonto eröffnen, bei Bedarf Kita- oder Schulplatz organisieren.

Fazit

Der Familiennachzug nach Deutschland ist 2026 — insbesondere für Fachkräfte, Blue-Card- und ICT-Inhaber — ein gut planbarer Standardweg. Die Kernfamilie kann zeitnah nachziehen, der Sprachnachweis entfällt in den wichtigsten Konstellationen, und der Arbeitsmarktzugang für Ehegatten ist sofort gegeben.

Anspruchsvoller bleiben Ehegattennachzug zu allgemeinen Aufenthaltstiteln, Kindernachzug zwischen 16 und 18 Jahren und vor allem Elternnachzug — hier entscheidet die Behörde restriktiv und die Dokumentation muss belastbar sein. Wer den Antrag systematisch vorbereitet, kann den Prozess vom Termin bei der Auslandsvertretung bis zur Aufenthaltserlaubnis in vier bis neun Monaten abschließen.

Relocraft begleitet internationale Fachkräfte und ihre Familien beim Familiennachzug nach Deutschland — von der Klärung des passenden Rechtswegs über die Apostille- und Übersetzungs-Logistik, die Vorab-Zustimmung der Ausländerbehörde und die Visumsterminierung bis zur Aufenthaltserlaubnis im Inland. Wenn Sie Ihre Familie strukturiert nach Deutschland holen wollen, sprechen Sie uns an.