Relocraft für eine stressfreie Relocation
Mit dem relocraft Visum Check erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung, welches Visum für Ihre Situation in Deutschland infrage kommt. In wenigen Schritten prüfen Sie mögliche Aufenthalts- und Arbeitsoptionen für internationale Fachkräfte und gewinnen schnell Klarheit über die nächsten Schritte.
Wer in Deutschland eine ausländische Fachkraft beschäftigen möchte, muss vor der Einreise klären, welcher Aufenthaltstitel infrage kommt. Die Wahl hängt von Qualifikation, Herkunftsland, Beruf und Gehalt ab. Unser kostenloser Visum-Check für Deutschland hilft Unternehmen und HR-Verantwortlichen, in wenigen Minuten die passende Visa-Kategorie zu identifizieren - bevor ein aufwendiger Antragsprozess startet.
Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. 2025 liegt das Mindestbruttogehalt bei rund 48.300 € pro Jahr für reguläre Berufe und 43.759,80 € für sogenannte Mangelberufe (IT, Ingenieurwesen, Medizin, Naturwissenschaften). Die Blaue Karte bietet wesentliche Vorteile: vereinfachte Familienzusammenführung, vorzeitige Niederlassungserlaubnis nach 33 (bzw. 21) Monaten und EU-weite Mobilität.
Wer einen anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss mitbringt, kann eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach § 18a (qualifizierte Beschäftigung mit Berufsausbildung) oder § 18b AufenthG (akademische Berufe) beantragen. Anders als bei der Blauen Karte gibt es kein festes Mindestgehalt, jedoch muss die Vergütung branchenüblich sein. Die Anerkennung des Abschlusses kann über das BQ-Portal, anabin oder die Plattform Anerkennung in Deutschland erfolgen.
Soll ein Mitarbeiter aus einem ausländischen Konzernunternehmen befristet in die deutsche Niederlassung versetzt werden, kommt die ICT-Karte infrage. Voraussetzung: Mindestens 6 Monate vorherige Konzernzugehörigkeit, qualifizierte Tätigkeit und Entsendevertrag. Die ICT-Karte gilt für maximal drei Jahre und ist besonders attraktiv für Spezialisten, Führungskräfte und Trainees.
Der § 6 BeschV ermöglicht IT-Spezialisten ohne formale Ausbildung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt - sofern mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisbar sind. Das Mindestgehalt beträgt 2025 ca. 43.470 € (unter 45 Jahre) bzw. 53.130 € (über 45 Jahre ohne Altersvorsorgenachweis). Diese Regelung war ein zentraler Bestandteil der Fachkräfteoffensive der Bundesregierung.
Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA, Vereinigtem Königreich, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Das spart deutlich Zeit im Onboarding internationaler Mitarbeiter.
Wer keinen anerkannten Abschluss hat, aber jünger als die Regelaltersgrenzen ist und einen Ausbildungsplatz in Deutschland antreten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Berufsausbildung erhalten. Mindestalter: 16 Jahre. In der Regel sind Sprachkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich.
Berufskraftfahrer/innen aus Drittstaaten benötigen einen umtauschfähigen Führerschein. Welche Staaten anerkannt sind, regelt das deutsche Fahrerlaubnisrecht (Anlage 11 FeV) - dazu gehören u. a. Schweiz, UK, Japan, Singapur, Südafrika und weitere.
Das hängt von Qualifikation, Herkunftsland, Beruf und Gehalt ab. Die häufigsten Aufenthaltstitel für Fachkräfte sind die Blaue Karte EU (für Akademiker), Fachkraft §18a/§18b AufenthG (für anerkannte Berufsabschlüsse), die ICT-Karte (für Konzernentsendungen) sowie der IT-Experten-Paragraf §6 BeschV. Privilegierte Drittstaaten wie USA, Kanada, Japan oder UK können visumfrei einreisen.
Die Blaue Karte EU richtet sich an Hochschulabsolventen mit Arbeitsvertrag in Deutschland. Für 2025 gelten Mindestgehälter von ca. 48.300 € für reguläre Berufe und ca. 43.759,80 € für Mangelberufe. Bei Antragstellenden über 45 Jahren ohne deutsche Rentenversicherung gilt eine erhöhte Schwelle von 53.130 € oder ein Nachweis ausreichender Altersvorsorge.
Die ICT-Karte ermöglicht die befristete Entsendung von Führungskräften, Spezialisten und Trainees aus einem ausländischen Konzernunternehmen in eine deutsche Konzerngesellschaft. Voraussetzung: 6 Monate vorherige Konzernzugehörigkeit, qualifizierte Tätigkeit. Maximale Aufenthaltsdauer in der Regel 3 Jahre.
Ja - über die IT-Experten-Regelung nach § 6 BeschV. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit dem gesetzlichen Mindestgehalt.
Üblich sind 6 bis 12 Wochen bei vollständigen Unterlagen. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG verkürzt sich die Bearbeitung deutlich - der Arbeitgeber in Deutschland kann es bei der Ausländerbehörde einleiten.
Unser Visum-Check liefert eine erste Einschätzung. Da viele Entscheidungen vom Einzelfall abhängen - vor allem bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen oder bei komplexen Konstellationen - empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch. Wir begleiten Sie als spezialisierter Relocation-Partner durch den gesamten Visum-Prozess.
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