Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Frist & kostenloses Muster
Aktualisiert: 15. August 2026
Ohne sie läuft bei der Anmeldung nichts: Die Wohnungsgeberbestätigung ist das Dokument, mit dem der Vermieter den Einzug bestätigt. Hier lesen Sie, wer sie ausstellen muss, was hineingehört – und Sie können direkt unser kostenloses Muster herunterladen.
→ Muster Wohnungsgeberbestätigung als PDF herunterladen
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Seit 2015 verlangt das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG), dass der Wohnungsgeber – also Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung – jeden Ein- und Auszug schriftlich bestätigt. Ohne diese Bestätigung nimmt das Bürgeramt die Anmeldung nicht an; der Mietvertrag allein reicht nicht.
Diese Angaben müssen enthalten sein
Pflichtangaben sind: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei abweichendem Eigentümer auch dessen Name, das Einzugsdatum, die genaue Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen (einziehenden) Personen. Eine Unterschrift des Wohnungsgebers gehört auf das Papierformular; viele Städte akzeptieren inzwischen auch elektronische Verfahren.
Fristen und Bußgelder
Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen – die gleiche Frist gilt für Ihre Anmeldung beim Bürgeramt. Verweigert der Vermieter die Ausstellung, drohen ihm Bußgelder; auch Gefälligkeitsbestätigungen (Bestätigung ohne tatsächlichen Einzug) sind bußgeldbewehrt. Für Mieter gilt: Fordern Sie das Dokument am besten schon bei der Vertragsunterzeichnung an – so vergeht zwischen Einzug und Anmeldung keine Zeit.
Sonderfälle: Untermiete, möbliertes Wohnen, Hotels
Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Bei möblierten Apartments und Serviced Apartments stellt der Betreiber die Bestätigung aus – fragen Sie vor der Buchung, ob die Unterkunft anmeldefähig ist; gerade für internationale Fachkräfte ist das entscheidend, weil ohne Anmeldung weder Steuer-ID noch Bankkonto funktionieren. Hotelaufenthalte unter drei Monaten lösen keine Meldepflicht aus.
Kostenloses Muster nutzen
Unser Muster im PDF-Format enthält alle Pflichtangaben nach § 19 BMG und kann direkt ausgefüllt werden – praktisch für private Vermieter, die kein eigenes Formular haben. Viele Städte bieten zusätzlich eigene Formulare an; inhaltlich zählt, dass alle Pflichtangaben enthalten sind. Wie die Anmeldung danach abläuft, zeigen unsere Guides für Hamburg und Berlin.