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anabin: Ausländischen Abschluss für Deutschland prüfen (Anleitung)

Aktualisiert: 15. August 2026

anabin: Ausländischen Abschluss für Deutschland prüfen (Anleitung)

Ob Blaue Karte EU oder Fachkräftevisum: Fast jedes Verfahren beginnt mit der Frage, ob der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Die Antwort liefert in vielen Fällen ein Blick in die anabin-Datenbank – kostenlos und in wenigen Minuten. So gehen Sie vor.

Was ist anabin?

anabin (“Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise”) ist die Datenbank der Kultusministerkonferenz. Sie dokumentiert, wie ausländische Hochschulen und Abschlüsse im Vergleich zum deutschen System eingeordnet werden. Botschaften und Ausländerbehörden nutzen anabin als Standardreferenz – ein passender Eintrag erspart oft weitere Nachweise.

Schritt 1: Die Hochschule prüfen

Suchen Sie unter “Institutionen” nach Ihrer Hochschule (Land auswählen, Namen eingeben – auch in Landessprache probieren). Entscheidend ist der Status: H+ bedeutet, die Hochschule ist anerkannt. H- heißt nicht anerkannt. H+/- bedeutet: Es kommt auf den konkreten Abschluss oder Standort an – hier ist genaueres Hinsehen nötig.

Schritt 2: Den Abschluss prüfen

Unter “Hochschulabschlüsse” suchen Sie den konkreten Abschlusstyp (z. B. “Bachelor of Engineering” Ihres Landes). Ideal ist die Bewertung “entspricht” oder “gleichwertig” zu einem deutschen Abschluss. Wichtig für die Blaue Karte: Hochschule H+ und ein als gleichwertig/entsprechend eingestufter Abschluss – dann genügt in der Regel der anabin-Ausdruck im Visumverfahren.

Kein Eintrag? Die ZAB-Zeugnisbewertung

Fehlt Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss in anabin, ist das kein K.-o.-Kriterium: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erstellt gegen Gebühr eine individuelle Zeugnisbewertung, die von Behörden bundesweit akzeptiert wird. Die Bearbeitung dauert derzeit einige Monate – deshalb gehört die anabin-Prüfung an den Anfang jeder Einstellung, nicht ans Ende. Für reglementierte Berufe (Pflege, Medizin, Lehramt) läuft die Anerkennung übrigens gesondert über die zuständigen Landesbehörden – anabin ersetzt dieses Verfahren nicht.

Unser Praxis-Tipp für Arbeitgeber

Prüfen Sie anabin, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird – der Status entscheidet über Visa-Weg, Zeitplan und mitunter über die Gehaltsschwelle der Blauen Karte. Wir übernehmen die Prüfung inklusive Screenshot-Dokumentation für die Botschaft und beauftragen bei Bedarf die ZAB-Bewertung – als Teil unseres Relocation-Services für Unternehmen.

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