Nachschlagen statt rätseln
Das Relocation-Glossar
Fiktionsbescheinigung, Anabin, Wohnungsgeberbestätigung: Die deutsche Bürokratie hat ihre eigene Sprache. Hier sind die 56 wichtigsten Begriffe rund um Immigration, Behörden, Wohnen und Arbeiten — kurz erklärt, mit Links zu den ausführlichen Ratgebern.
- Anabin
- Datenbank der Kultusministerkonferenz, in der ausländische Hochschulabschlüsse und Hochschulen bewertet sind. Für viele Visa-Verfahren ist der Anabin-Auszug der Nachweis, dass ein Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Fehlt der Eintrag, hilft eine Zeugnisbewertung der ZAB. Anabin-Ratgeber →
- Anerkennungsbescheid
- Behördlicher Bescheid, dass ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen gleichwertig ist. Bei reglementierten Berufen (z. B. Pflege, Medizin, Handwerksmeister) ist er Voraussetzung für die Berufsausübung. Bei teilweiser Gleichwertigkeit ergeht ein Defizitbescheid. Anerkennung beantragen →
- Anmeldebestätigung / Meldebescheinigung
- Der Nachweis der erfolgten Wohnsitz-Anmeldung. Die Anmeldebestätigung gibt es kostenlos direkt beim Termin; eine (erweiterte) Meldebescheinigung wird später gegen Gebühr ausgestellt und von Banken, Behörden oder Vermietern verlangt.
- Anmeldung (Wohnsitz)
- Die Registrierung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde, gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Einzug. Sie ist die Grundlage für fast alles Weitere: Steuer-ID, Bankkonto, Krankenkasse, Aufenthaltstitel. Anmeldungs-Guide →
- Apostille
- Internationale Beglaubigungsform für öffentliche Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens. Deutsche Behörden verlangen für ausländische Urkunden häufig Apostille oder Legalisation plus beglaubigte Übersetzung.
- Arbeitserlaubnis
- Umgangssprachlich für das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Rechtlich steckt es im Aufenthaltstitel: Dort ist vermerkt, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Eine separate „Arbeitserlaubnis" als eigenes Dokument gibt es nicht mehr.
- Aufenthaltserlaubnis
- Der häufigste befristete Aufenthaltstitel, erteilt zu einem bestimmten Zweck (Arbeit, Studium, Familiennachzug). Verlängerung und Zweckwechsel laufen über die Ausländerbehörde.
- Aufenthaltstitel
- Oberbegriff für alle Dokumente, die Einreise und Aufenthalt erlauben: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausgestellt als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat.
- Ausländerbehörde
- Die für Aufenthaltstitel zuständige kommunale Behörde (in Berlin: Landesamt für Einwanderung, LEA). Zuständig ist die Behörde am Wohnort. Termine sind knapp — früh buchen und Unterlagen vollständig mitbringen. Behörden-Verzeichnis →
- Beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung durch eine:n in Deutschland vereidigte:n Übersetzer:in, mit Stempel und Bestätigungsvermerk. Behörden akzeptieren fremdsprachige Urkunden fast nur mit beglaubigter Übersetzung; einfache Übersetzungen genügen nicht.
- Berufsausübungserlaubnis
- Erlaubnis, einen reglementierten Beruf in Deutschland auszuüben — etwa als Pflegefachperson (Urkunde über die Führung der Berufsbezeichnung) oder Arzt/Ärztin (Approbation). Sie setzt die Anerkennung des Abschlusses und meist Sprachnachweise voraus.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)
- Verfahren, bei dem der Arbeitgeber gegen Gebühr (411 €) die Zustimmung der Ausländerbehörde vorab einholt. Die Vorabzustimmung verkürzt die Wartezeit auf den Botschaftstermin und das Visum oft um Monate. Zum § 81a-Service →
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltstitel für Akademiker:innen mit Arbeitsvertrag ab einer jährlich angepassten Gehaltsschwelle (abgesenkt für Engpassberufe und Berufseinsteiger). Vorteile: schnellere Niederlassungserlaubnis und erleichterter Familiennachzug. Blaue-Karte-Ratgeber →
- Bürgeramt
- Die kommunale Anlaufstelle für Meldeangelegenheiten — je nach Stadt auch Bürgerbüro, Kundenzentrum, BürgerServiceCenter oder Ortsamt genannt. Hier findet die Wohnsitz-Anmeldung statt. Termin-Guides für 12 Städte →
- Chancenkarte
- Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach Punktesystem (Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug). Erlaubt die Einreise ohne konkretes Jobangebot und Probearbeiten/Nebenbeschäftigung während der Suche.
- Defizitbescheid
- Bescheid im Anerkennungsverfahren, der festhält, welche Unterschiede zwischen ausländischem und deutschem Abschluss bestehen. Grundlage für Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung — und bereits ausreichend für ein Visum zur Anerkennung im Beruf.
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Der Aufenthaltstitel als Chipkarte mit biometrischen Daten und Zusatzblatt. Die Produktion dauert nach dem Behördentermin mehrere Wochen; bis dahin überbrückt eine Fiktionsbescheinigung.
- Einbürgerung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, seit 2024 regulär nach fünf Jahren (bei besonderen Integrationsleistungen drei) rechtmäßigen Aufenthalts. Mehrstaatigkeit ist inzwischen grundsätzlich zugelassen.
- Entsendung
- Vorübergehender Einsatz von Mitarbeitenden eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, ohne lokalen Arbeitsvertrag. Typische Titel: ICT-Karte (konzernintern) oder Visa nach dem Vander-Elst-Prinzip (EU-Dienstleister).
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Pflichtformular der Bundesagentur für Arbeit, das der deutsche Arbeitgeber für das Arbeitsvisum ausfüllt: Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit. Ohne diese Erklärung bearbeitet keine Botschaft einen Arbeitsvisum-Antrag.
- Expat
- Kurz für Expatriate: eine Fachkraft, die beruflich ins Ausland zieht — entsandt oder mit lokalem Vertrag. In Deutschland hat sich der Begriff für internationale Fachkräfte aller Branchen eingebürgert.
- Familiennachzug
- Das Recht von Ehepartnern und minderjährigen Kindern, zu einer in Deutschland lebenden Person zu ziehen. Voraussetzungen u. a. gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum; bei Blaue-Karte-Inhabern deutlich erleichtert. Familiennachzug-Ratgeber →
- Fiktionsbescheinigung
- Vorläufige Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass der Aufenthalt (und meist die Arbeit) erlaubt bleibt, während über den Titel noch entschieden wird. Wichtig bei Titelverlängerung und eAT-Wartezeiten. Fiktionsbescheinigung erklärt →
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Bundeszentralregister über Vorstrafen. Arbeitgeber im Gesundheits- und Bildungswesen verlangen meist ein erweitertes Führungszeugnis; für manche Verfahren wird zusätzlich ein Führungszeugnis aus dem Heimatland benötigt.
- Gehaltsschwelle (Blaue Karte)
- Das Mindestbruttojahresgehalt für die Blaue Karte EU, das jährlich neu festgelegt wird — mit abgesenkter Schwelle für Engpassberufe (u. a. IT, Ingenieurwesen, Medizin) und Berufseinsteiger. Maßgeblich ist das Gehalt im Arbeitsvertrag.
- GKV / PKV
- Gesetzliche und private Krankenversicherung. Angestellte sind bis zur Versicherungspflichtgrenze automatisch gesetzlich versichert; darüber ist die PKV wählbar. Für Visum und Anmeldung beim Arbeitgeber ist der Versicherungsnachweis Pflicht. Krankenversicherungs-Guide →
- ICT-Karte
- Aufenthaltstitel für den konzerninternen Transfer (Intra-Corporate Transfer) von Führungskräften, Spezialisten und Trainees aus Drittstaaten — ohne deutschen Arbeitsvertrag, für bis zu drei Jahre (Trainees: ein Jahr).
- IHK FOSA
- Zentrale Anerkennungsstelle der Industrie- und Handelskammern für ausländische Abschlüsse in IHK-Berufen (z. B. kaufmännische und gewerblich-technische Ausbildungsberufe). Prüft die Gleichwertigkeit mit deutschen Ausbildungen.
- Integrationskurs
- Staatlich geförderter Kurs aus Sprachunterricht (bis B1) und Orientierungskurs zu Recht, Geschichte und Kultur. Je nach Titel besteht ein Anspruch oder eine Verpflichtung zur Teilnahme; der Abschluss beschleunigt Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.
- Kaltmiete / Warmmiete
- Kaltmiete ist die reine Nutzungsmiete; Warmmiete enthält zusätzlich die Nebenkosten (Betriebskosten, Heizung). In Inseraten wird meist kalt angegeben — fürs Budget zählt warm plus Strom, Internet und Rundfunkbeitrag.
- Kaution
- Sicherheitsleistung des Mieters, gesetzlich maximal drei Kaltmieten, zahlbar in drei Raten. Rückzahlung nach Auszug, sobald der Vermieter geprüft hat — in der Praxis nach drei bis sechs Monaten.
- Kenntnisprüfung
- Prüfung im Anerkennungsverfahren reglementierter Gesundheitsberufe, mit der die Gleichwertigkeit der Qualifikation nachgewiesen wird — Alternative zum Anpassungslehrgang, etwa für Pflegekräfte und Ärzt:innen mit Defizitbescheid.
- Kindergeld
- Monatliche staatliche Leistung pro Kind, auch für ausländische Fachkräfte mit Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland. Antrag bei der Familienkasse; Rückwirkung maximal sechs Monate. Kindergeld-Ratgeber →
- KiTa-Gutschein
- In Städten wie Hamburg und Berlin nötig, um einen bezuschussten Betreuungsplatz zu erhalten: Der Gutschein wird vor Vertragsschluss mit der KiTa beantragt und legt den Betreuungsumfang fest. KiTa-Gutschein-Guide →
- Legalisation
- Beglaubigung ausländischer Urkunden durch die deutsche Auslandsvertretung für Staaten, die nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören. Ohne Legalisation bzw. Apostille erkennen deutsche Behörden viele Urkunden nicht an.
- Meldeschein
- Das Formular für die Wohnsitz-Anmeldung („Anmeldung bei der Meldebehörde"). Je nach Stadt online oder als PDF; unsere Ausfüllhilfe erklärt jedes Feld auf Deutsch und Englisch. Ausfüllhilfe als PDF →
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Deutsche Vermieter verlangen sie oft bei der Wohnungsbewerbung — Neuankömmlinge ersetzen sie durch Arbeitgeberbescheinigung oder Bürgschaft.
- Nebenkosten / Betriebskosten
- Die umlagefähigen Kosten der Wohnung (Wasser, Müll, Hausmeister, Grundsteuer, meist Heizung), gezahlt als monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung. Nachzahlungen und Guthaben sind normal.
- Niederlassungserlaubnis
- Der unbefristete Aufenthaltstitel. Regulär nach fünf Jahren möglich, deutlich früher u. a. mit Blauer Karte EU (bei Sprachnachweis nach 21 bzw. 27 Monaten). Erlaubt jede Erwerbstätigkeit.
- Rundfunkbeitrag
- Pflichtbeitrag von 18,36 € pro Monat und Wohnung (nicht pro Person) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nach der Anmeldung meldet sich der Beitragsservice automatisch per Post.
- SCHUFA
- Deutschlands wichtigste Auskunftei für Bonität. Vermieter verlangen fast immer eine SCHUFA-Auskunft — die Neuankömmlinge naturgemäß nicht haben. Alternativen: Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung. SCHUFA-Alternativen →
- Sozialversicherungsnummer
- Lebenslang gültige Nummer für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wird bei der ersten Beschäftigung automatisch vergeben und dem Arbeitgeber mitgeteilt; der Sozialversicherungsausweis kommt per Post.
- Sperrkonto
- Konto mit monatlich begrenzter Auszahlung, mit dem v. a. Studierende und Arbeitssuchende die Finanzierung ihres Aufenthalts nachweisen. Der jährlich angepasste Regelbetrag orientiert sich am BAföG-Satz.
- Steuer-ID
- Die elfstellige, lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer. Sie kommt zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung automatisch per Post und wird für Gehaltsabrechnung, Bank und Kindergeld gebraucht. Steuer-ID-Ratgeber →
- Steuerklasse
- Bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug (I für Ledige, III/V oder IV/IV für Verheiratete u. a.). Verheiratete Zuzügler starten oft in einer ungünstigen Kombination — der Wechsel lohnt schnell mehrere hundert Euro netto.
- Übergabeprotokoll
- Dokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug: Zählerstände, Mängel, Schlüssel. Schützt bei der Kautionsrückzahlung vor Streit — unser Muster gibt es kostenlos als PDF. Muster herunterladen →
- Untermietvertrag
- Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter, zulässig mit Erlaubnis des Eigentümers. Basis unseres WG-Services: relocraft mietet als Hauptmieter und vermietet rechtssicher an Fachkräfte unter. WG-Service für Unternehmen →
- Verpflichtungserklärung
- Formelle Erklärung einer Person in Deutschland, für die Kosten des Aufenthalts eines Gastes aufzukommen (§ 68 AufenthG) — üblich bei Besuchsvisa, abgegeben bei der Ausländerbehörde gegen Gebühr und Bonitätsnachweis.
- Visum (nationales D-Visum)
- Das Einreisevisum für längerfristige Aufenthalte (Arbeit, Studium, Familiennachzug), beantragt bei der deutschen Auslandsvertretung. Nach der Einreise wird es bei der Ausländerbehörde in den passenden Aufenthaltstitel umgewandelt. Zum Visumschecker →
- Vorabzustimmung
- Die im beschleunigten Fachkräfteverfahren von der Ausländerbehörde erteilte Zustimmung zum Visum, die der Arbeitgeber der Fachkraft zusendet. Mit ihr bekommen Antragsteller bei der Botschaft bevorzugt einen Termin.
- Vorrangprüfung
- Frühere Prüfung, ob für eine Stelle bevorrechtigte Bewerber (Deutsche/EU) verfügbar sind. Für qualifizierte Fachkräfte weitgehend abgeschafft — die Bundesagentur prüft heute v. a. Arbeitsbedingungen und Gehalt (Zustimmungsverfahren).
- Wohnberechtigungsschein (WBS)
- Berechtigung, eine öffentlich geförderte (Sozial-)Wohnung zu mieten, abhängig von Einkommensgrenzen. Beantragt beim Wohnungsamt der Stadt; für viele Fachkräfte mit mittleren Einkommen durchaus erreichbar.
- Wohngeld
- Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, auch für ausländische Fachkräfte mit Aufenthaltstitel. Antrag bei der Wohngeldstelle; die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Die Bestätigung des Vermieters über den Einzug (§ 19 BMG) — ohne sie ist keine Anmeldung möglich. Muss Name des Wohnungsgebers, Adresse und Einzugsdatum enthalten; unser Muster steht zum Download bereit. Muster + Erklärung →
- Zeugnisbewertung (ZAB)
- Individuelle Bewertung eines Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, wenn Anabin keinen (eindeutigen) Eintrag hat. Dauert mehrere Monate — früh beantragen.
- Zweckentfremdungsverbot
- Kommunale Regeln, die die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerbe beschränken. Für Mitarbeiter-Unterkünfte relevant: Reguläres Wohnen mit Anmeldung (wie im WG-Modell) fällt nicht darunter, kurzzeitige Beherbergung oft schon.
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