Arbeitserlaubnis in Deutschland für Briten: So geht es nach dem Brexit
Aktualisiert: 27. September 2026
Seit dem Brexit sind britische Staatsangehörige aufenthaltsrechtlich Drittstaater – die alte EU-Freizügigkeit gilt nicht mehr. Die gute Nachricht: Briten haben denselben Verfahrensvorteil wie US-Amerikaner. So läuft es heute.
Was der Brexit geändert hat
Wer nicht unter das Austrittsabkommen fällt (also nicht schon vor 2021 in Deutschland lebte), braucht für eine Beschäftigung einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit – wie jeder andere Drittstaater auch. Der britische Pass allein erlaubt nur den visumfreien Kurzaufenthalt von 90 Tagen ohne Arbeitserlaubnis.
Der Verfahrensvorteil: Titel im Inland beantragen
Wie US-Amerikaner, Kanadier oder Australier dürfen Britinnen und Briten visumfrei einreisen und den Aufenthaltstitel direkt bei der deutschen Ausländerbehörde beantragen (§ 41 AufenthV) – kein Botschaftstermin in London nötig. Der Ablauf: einreisen, anmelden, Antrag stellen, mit Fiktionsbescheinigung bzw. Titel arbeiten. Wichtig auch hier: Arbeitsbeginn erst mit Erlaubnis.
Welcher Titel: Blaue Karte zuerst prüfen
Mit britischem Hochschulabschluss (in anabin fast durchweg anerkannt) und passendem Gehalt ist die Blaue Karte EU der Königsweg – schnellste Niederlassungserlaubnis, einfacher Familiennachzug. Alternativen: Fachkräfte-Titel nach § 18b, für IT-Profis ohne Abschluss § 6 BeschV, für Führungskräfte und Konzern-Entsendungen die ICT-Karte.
Für Arbeitgeber: der realistische Zeitplan
Weil der Botschaftsschritt entfällt, sind britische Hires die schnellsten Drittstaats-Einstellungen überhaupt: Mit vorbereiteten Unterlagen und frühem Behördentermin sind vier bis acht Wochen vom Landing bis zum Arbeitsbeginn realistisch. Der Engpass ist die Terminlage der jeweiligen Ausländerbehörde – hier hilft lokale Erfahrung.
Komplett begleitet statt selbst durchkämpfen
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