Auto nach Deutschland importieren: Zoll, Steuern & Zulassung
Aktualisiert: 29. September 2026
Das eigene Auto mit nach Deutschland zu bringen kann sich lohnen – oder zur teuren Überraschung werden. Ob Zoll und Steuern anfallen, hängt vor allem davon ab, woher das Fahrzeug kommt und wie lange es Ihnen schon gehört.
Aus der EU: kein Zoll, meist keine Steuer
Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen. Ein Gebrauchtwagen, den Sie bereits im EU-Ausland gefahren haben, kann frei nach Deutschland mitgebracht werden. Nur bei Neufahrzeugen (weniger als 6.000 km oder jünger als sechs Monate) wird in Deutschland Umsatzsteuer fällig. Es bleibt die Ummeldung: deutsche Zulassung, Kennzeichen und Versicherung.
Aus Nicht-EU-Ländern: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer – oder Übersiedlungsgut
Beim Import aus einem Drittland (Schweiz, UK, USA, Türkei …) fallen grundsätzlich 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert an. Die gute Nachricht für Zuziehende: Als Übersiedlungsgut bleibt Ihr Auto zoll- und steuerfrei, wenn Sie mindestens zwölf Monate außerhalb der EU gelebt haben, das Fahrzeug dort mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen war und Sie es nach dem Umzug zwölf Monate lang nicht verkaufen. Den Antrag (Formular 0350) stellen Sie beim Zoll bei der Einreise bzw. bei der Verzollung – mit Nachweisen über Wohnsitzaufgabe und Fahrzeugbesitz.
Zulassung: Gutachten, Papiere, Kennzeichen
Für die deutsche Zulassung braucht ein importiertes Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) – bei US-Importen und älteren Fahrzeugen ersatzweise ein Vollgutachten nach § 21 StVZO (TÜV/DEKRA). Dazu kommen Kaufvertrag bzw. ausländische Fahrzeugpapiere, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und Ihr Ausweis samt Meldebestätigung. Planen Sie für Gutachten und Termin bei der Zulassungsstelle mehrere Wochen ein – und prüfen Sie vorher ehrlich, ob sich der Import gegenüber einem Kauf in Deutschland rechnet.
Nicht vergessen: Führerschein
Unabhängig vom Auto gilt: Ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden. Wie das läuft, lesen Sie in unserem Guide zum Führerschein umschreiben in Deutschland. Speditionen, die Fahrer aus dem Ausland holen, finden den kompletten Prozess unter Relocation für Berufskraftfahrer.
Lieber abgeben statt selbst durchkämpfen?
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